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Hochwassergefahrenkarten

Hochwassergefahrenkarten

Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen die von Oberflächengewässern ausgehende Überflutungsgefahr für unterschiedliche Hochwasserszenarien dar.

Nach § 65 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg gelten als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Diese Gebiete sind in den Hochwassergefahrenkarten dargestellt. Für diese Gebiete werden in § 78 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes besondere Schutzvorschriften formuliert.

Rechtliche Auswirkungen
Den Kommunen bieten die HWGK eine flächendeckende Grundlage für das Krisenmanagement und die Bauleitplanung. Das heißt, die Überschwemmungsgebiete sind bei der Bauleitplanung insbesondere bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beachten.

Bürgern bieten die HWGK wertvolle Informationen zur Betroffenheit durch Hochwasser, so dass Maßnahmen zur Eigenvorsorge veranlasst werden können. Sie sind aber auch bei Bauvorhaben zu beachten. So besteht das grundsätzliche Verbot für Bauvorhaben in den Überschwemmungsgebieten. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur unter sehr engen Grenzen möglich. Das heißt, dass Bauherren bei geplanten Vorhaben dies zuvor prüfen müssen.

Weitere Informationen und Hochwassergefahrenkarten (HWGK)

http://www.gottmadingen.de//bauen-wirtschaft/wasser/hochwassergefahrenkarten