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Ortsrecht

Satzungen und Verordnungen

Das Ortsrecht, auch Gemeinderecht oder Kommunalrecht genannt, ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Das Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Die Möglichkeiten richten sich nach der Gemeindeordnung und speziellen Vorschriften. Die Satzungen und Verordnungen werden im Gemeinderat beraten und beschlossen.

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