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Ziele des Biotopverbundes

Biotopverbund

Was ist das Ziel des Biotopverbundes?

Mit der Biotopverbundplanung setzen Gottmadingen und Gailingen gemeinsam eine Anforderung aus dem neuen Naturschutzgesetz Baden-Württemberg um. Tieren und Pflanzen soll ermöglicht werden, in einer stark genutzten Landschaft zwischen geeigneten Lebensräumen wandern zu können. Solche Wandermöglichkeiten sind Voraussetzung für die Wieder- und Neubesiedlung von Gebieten wie auch für den genetischen Austausch. Der Biotopverbund ist ein geeignetes Mittel, das Artensterben vor unserer Haustüre aufzuhalten.

Rechtliche Grundlagen

Für den Biotopverbund im Offenland – also außerhalb des Waldes und der Siedlungen - sind im Landesnaturschutzgesetz unter § 22 ehrgeizige Zielgrößen festgeschrieben. Hiernach sollen bis 2030 insgesamt 15 % der Offenland-Fläche von Baden-Württemberg Teil des Biotopverbundnetzwerkes sein. Das Land unterstützt die Gemeinden finanziell bei den Planungen mit einer Förderung von 90 % der Kosten. Die Planungshoheit liegt bei den Gemeinden, die damit ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragen. Der Landschaftserhaltungsverband Konstanz (LEVKN) begleitet die Gemeinden hierbei.

Was ist uns dabei wichtig?

Die Gemeinden Gottmadingen und Gailingen sehen sich in der Verantwortung, einen Beitrag zum Erhalt unserer heimischen Flora und Fauna zu leisten. Da es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, bitten wir um eine rege Beteiligung der Bürger, um so ein von möglichst allen mitgetragenes Konzept umsetzen zu können.

Umsetzung der Maßnahmen

Die Umsetzung der Biotopverbundmaßnahmen ist freiwillig und soll durch entsprechende Förderangebote der Gemeinden, des Landschaftserhaltungsverbands oder der Landwirtschaftsbehörde, aber auch Stiftungen vorangebracht werden. 

Ablauf

Kurz zusammengefasst werden folgende Schritte im Zuge der Biotopverbundplanung durchgeführt.

Phase I

  • Datenprüfung
  • Festlegung von Schwerpunktgebieten und Zielarten unter Beteiligung von Behörden und Verbänden
  • Geländebegehungen unter Einbindung der Gebietskenner zur Überprüfung und Einstufung der Kernflächen des Biotopverbunds und zur Analyse möglicher Verbindungsstrukturen
  • Konkretisierung der Kernflächen
  • Erstellung eines Grundkonzepts
  • Beteiligungstermine (Öffentlichkeit, Flächeneigentümer und -bewirtschafter)

Phase II

  • Erstellung flächenkonkreter Maßnahmenpläne
  • Maßnahmenpriorisierung
  • Erstellung von Steckbriefen für hochpriorisierte Maßnahmen
  • Erstellung eines Berichts
  • i. d. R. erste Maßnahmenumsetzungen begleitet durch das Planungsbüro

Beteiligung

Begleitet wird die Biotopverbundplanung durch Informationsveranstaltungen für Bürger, Flächeneigentümer und Bewirtschafter. Sie können im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen Ihre Anregungen und Hinweise einbringen. Daneben steht Ihnen das Beteiligungsportal des Landschaftserhaltungsverbandes (LEVKN) unter folgendem Link rund um die Uhr für Hinweise, Anregungen und Terminvereinbarungen wie auch zur Einsichtnahme in die Konzeptplanung zur Verfügung.

  • Link zum Portal
  • Pfad zum Portal: LEVKN.de -> Ziele und Aufgaben -> Beteiligung Biotopverbund

Aktuelles zum Start der Biotopverbundplanung

Wie im Gemeinderat beschlossen, ist unsere Kommune mit Beginn des Jahres in die Biotopverbundplanung eingestiegen.

In einem ersten Schritt erfolgt in diesem Zusammenhang eine detaillierte Datenanalyse unter Einbeziehung diverser fachlich angrenzender Planwerke wie beispielsweise Bebauungsplänen, Gewässerentwicklungsplänen etc.

Im Anschluss, zum Beginn der Vegetationszeit, werden durch das beauftragte Planungsbüro (365° freiraum + umwelt) Ortsbegehungen zur Überprüfung von Kernflächen und zur Beurteilung von Potenzialflächen durchgeführt. Rechtsgrundlage in Bezug auf diese Geländebegehungen ist § 52 Abs. 1 Naturschutzgesetz (NatSchG). Mitarbeitende des Planungsbüros sind im Sinne der Vorschrift "Beauftragte der Gemeinden". Geländebegehungen, die im Zuge der Biotopverbundplanung vorgenommen werden, sind in diesem Zusammenhang als "Besichtigungen" bzw. "Kartierungen" zu definieren.

Innerhalb dieses Prozessschrittes wird immer wieder auch auf das Wissen von Gebietskennern zurückgegriffen. Gebietskenner sind Bürger, die über umfangreiches Wissen zu Natur und Landschaft verfügen und somit einen wichtigen Beitrag zur Planungstätigkeit des Büros leisten können. Personen, die ebenfalls als Gebietskenner einbezogen werden möchten, können sich an die untenstehende Kontaktperson der Gemeinde wenden.

Im Anschluss an die Begehungen und die Auswertung der hieraus resultierenden Ergebnisse werden, voraussichtlich im ersten Quartal 2024, verschiedene Termine zur Beteiligung von Landwirtschaft, Verbänden und allgemeiner Öffentlichkeit durchgeführt, bei denen Anregungen und Hinweise gegeben werden können. Daneben steht Ihnen ab sofort mit dem Beteiligungsportal des Landschaftserhaltungsverbands Konstanz online die Möglichkeit zur Beteiligung zur Verfügung.

Hier finden Sie das Beteiligungsportal. Diese Online-Beteiligungsmöglichkeit steht bis kurz vor Abschluss der Planung durchgehend zur Verfügung. Über die weiteren Schritte informieren wir zu gegebenem Zeitpunkt an gleicher Stelle.

Info

Für Fragen zur laufenden Biotopverbundplanung wenden Sie sich gerne an: Sven Gebhart

Weiterführende Informationen zum Biotopverbund finden Sie hier: