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Über die Anneliese-Bilger-Stiftung

Anneliese Bilger (1913-1994)

Die Produkte zweier Firmen haben den Namen des einstmals kleinen Hegaudorfs Gottmadingen in der Welt bekannt gemacht: die Landmaschinen von Fahr und das Bier von Bilger. Bei beiden Unternehmen trat im "berühmten" Umbruchjahr 1968 ein Eigentümerwechsel ein. Bei der Maschinenfabrik Fahr übernahm der Kölner Konzern Klöckner-Humboldt-Deutz die Aktienmehrheit und die Großbrauerei Bilger wurde an die Fürstenberg-Brauerei in Donaueschingen verkauft, die damals einen geringeren Bierausstoß als Bilger hatte. Dies bedeutete für beide Unternehmen den Anfang vom Ende.

Die Brauer bei Bilger brauten 1976 das letzte Bier in Gottmadingen und bei Fahr wurden 1988 die letzten Fahr-Landmaschinen ausgeliefert. Der Verkauf an Fürstenberg wurde zwar von der Mehrheit der Bilger-Gesellschafter getragen, doch Anneliese Bilger hatte ihre Vorbehalte.

Sie ist 1913 als Tochter von Edwin Bilger geboren, der damals einer der drei Chefs der Brauerei war. Annelieses Großvater Albert Bilger hatte es zusammen mit seiner tatkräftigen Ehefrau Marie Luise Pfizer geschafft, aus einer örtlichen Brauerei eine moderne Großbrauerei werden zu lassen, deren Bier schon in die Schweiz exportiert wurde. Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Aufstieg der Bilgers war so eminent, dass sogar die badische Landesmutter Großherzogin Luise von Baden im Jahr 1899 bei ihnen einen Besuch abstattete.

Anneliese Bilger nahm nach dem Tode ihres Vaters die Aufgabe als Gesellschafterin der Brauerei sehr ernst. Sie ließ sich häufig von ihren Vettern den Geschäftsgang genauestens erläutern, wozu diese mitunter auch nachts sie in ihrer herrschaftlichen, von einer hohen Mauer umgebenen Villa Rosenegg aufsuchen mussten.

Anneliese Bilger war mit der Brauerei und den dort arbeitenden Menschen innerlich sehr verbunden, obwohl sie recht zurückgezogen lebte.

In ihrem Testament bedachte sie die noch lebenden ehemaligen Mitarbeiter/innen der Brauerei je nach der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit mit einer finanziellen Zuwendung. Und sie ebnete vor allem den Weg zur Gründung der nach ihr benannten Stiftung. Ihr persönliches Vermögen floss in die Stiftung. Das Stiftungskapital wies im Jahr 2020 einen Betrag von immerhin 6,14 Mio. Euro auf.

Als Anneliese Bilger 1994 starb, verlor die Gemeinde Gottmadingen eine Repräsentantin jener Zeit, in der Gottmadingen nicht nur im Wortsinn durch das Bilger-Bier "in aller Munde" war, und die Gottmadinger verloren eine sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlende Frau.

Warum eine Stiftung und was leistet sie?

Nach der Annahme der Erbschaft durch den damaligen Gemeinderat wurde das erhaltene Vermögen in eine Stiftung eingebracht um die Großzügigkeit von Frau Anneliese Bilger entsprechend zu würdigen und die Vorgaben von Frau Bilger aus dem Testament möglichst transparent zu erfüllen. Ein zentraler Grund für die Errichtung einer Stiftung war, dass zum Zeitpunkt des Erbfalls die im Testament für die Gemeinde vorgegebenen Verwendungszwecke, insbesondere der Bau eines Altenpflegeheims, bereits erfüllt waren.

Die Stiftungszwecke wurden einvernehmlich mit dem Testamentsvollstrecker festgelegt und gegenüber den im Testament für die Gemeinde bestimmten Aufgabenbereichen erweitert. So können durch die Stiftung jetzt auch Aufgaben im Gemeindebereich unterstützt werden, die Frau Anneliese Bilger immer ein besonderes Anliegen waren. Bei der Festlegung dieser Aufgabenfelder orientierte sich die Gemeinde daran, welche Institutionen und Bereiche von Frau Bilger neben der Gemeinde im Testament bedacht wurden und welche Zwecke sie damit fördern wollte.
Die Anneliese-Bilger-Stiftung wird in Form einer rechtlich selbstständigen, örtlichen Stiftung des bürgerlichen Rechts geführt. Stiftungsrat ist der Gemeinderat. Für die Wirtschaftsführung werden die Vorschriften für die Eigenbetriebe angewandt.

Das Vermögen der Anneliese-Bilger-Stiftung wird professionell von der Baden-Württembergischen Bank als Tochterunternehmen der Landesbank Baden-Württemberg verwaltet. Der Großteil des Vermögens ist in festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Im Rahmen der mit der vermögensverwaltenden Bank vereinbarten Wertsicherungstrategie dürfen dem Portfolio nach bestimmten Kriterien bis zu 30 % an Aktien beigemischt werden. Details hierzu können Sie auch dem jeweils aktuellen Jahresergebnis entnehmen.

Aus den Erträgen der Vermögensverwaltung sind ausschließlich die in der Stiftungssatzung verankerten Stiftungszwecke zu erfüllen. Dies sind vor allem

  • die Förderung des Baus und der Unterhaltung von Spazier-, Wander- und Radwegen
  • die Altenhilfe
  • die Förderung der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit
  • örtlicher kultureller Einrichtungen
  • die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Das Stiftungskapital ist dauerhaft zu erhalten. Hierzu ist in der Stiftungssatzung verbindlich festgelegt, dass ein jährlicher Inflationsausgleich des Stiftungskapitals durchzuführen ist. Hierzu wird das Stiftungskapital jährlich um die Höhe der tatsächlichen Inflationsrate erhöht.

Die vollständige Stiftungssatzung und die Anlagerichtlinien finden Sie unter Ortsrecht auf dieser Homepage. Die Förderungen für das laufende Jahr können Sie nachfolgend herunterladen.

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Aktuelle Dokumente: