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Finanzen

Finanzen

Die gesetzlichen Grundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft sind in der Gemeindeordnung des Landes Baden‐Württemberg festgelegt. Unter anderen die Aufstellung und Umsetzung des Haushaltsplans gehören zu den wichtigsten Aufgaben einer Kommune.

Haushalt

Die Gemeinde Gottmadingen erstellt jährlich einen Haushaltsplan. 
Der Haushaltsplan bildet sämtliche Aufgabenbereiche mit den eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben ab.

Steuern & Abgaben

Steuern sind Geldleistungen, die eine Kommune zur Erzielung von Einnahmen erhebt. Für eine Steuer gibt es keine direkte Gegenleistung, vielmehr dient sie zur allgemeinen Finanzierung der Aufgaben der Kommune.

Prioritätenliste

Erläuterungen zur Prioritätenliste

Die jährlichen Haushaltsberatungen beginnen in Gottmadingen im Herbst mit der Debatte über die Prioritätenliste. Der Gemeinderat setzt sich dabei in den Beratungen intensiv mit der Reihenfolge der wichtigen Investitionen für die Gemeinde Gottmadingen auseinander.
 
Die blau hinterlegten und mit einer Nummer versehenen Projekte sollen dann im kommenden Haushaltsjahr realisiert werden. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden vom Gemeinderat im Haushaltsplan bereitgestellt.
 
Die gelb hinterlegten und ebenfalls nummerierten Projekte sollen dann in den auf das Haushaltsjahr folgenden Jahren durchgeführt werden. Diese Projekte rutschen in den folgenden Jahren automatisch nach vorne, wenn die blau hinterlegten Projekte abgeschlossen sind. Eine genaue Zeitschiene kann für diese Projekte noch nicht festgelegt werden, da die Realisierung immer von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln abhängig ist. Es ist aber sichergestellt, dass diese Projekte dann in der festgelegten Reihenfolge Zug um Zug realisiert werden.
 
Die mit Fragezeichen versehenen Projekte sind die Auflistung aller sonstigen mittel- bis langfristig anstehenden Investitionen in der Gemeinde Gottmadingen. Die Platzierung (blau und gelb hinterlegte Nummerierung) einzelner Projekte aus diesem Bereich erfolgt in der Debatte über die Prioritätenliste je nach Dringlichkeit des Projekts oder vom Gemeinderat gesetzten Investitionsschwerpunkt. In diese Auflistung werden jährlich auch neue Projekte aufgenommen, bevor über ihre Platzung beraten wird.

Die Prioritätenliste 2024 wurde am 24.10.2023 vom Gemeinderat beschlossen.

Beteiligungen der Gemeinde Gottmadingen

Im Rahmen von einigen Beteiligungen an privatwirtschaftlichen Unternehmen und öffentlichen-rechtlichen Zweckverbänden erfüllt die Gemeinde Gottmadingen einen Teil ihrer vielfältigen Aufgaben. Der Beteiligungsbericht soll Gemeinderat und Bürger jährlich über die Unternehmen, an denen die Gemeinde Gottmadingen beteiligt ist informieren und Veränderungen zum Vorjahr aufführen.

Seit Mitte des Jahres 1999 sind Kommunen, die an Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform beteiligt sind, gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich einen sogenannten Beteiligungsbericht zu erstellen (§ 105 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg). Dieser Bericht dient dazu, den Gemeinderat und die Öffentlichkeit über die Lage der kommunalen Beteiligungen zu informieren.

Der aktuelle Beteiligungsbericht der Gemeinde Gottmadingen enthält ein kompakte Gesamtübersicht. Aufgrund der sehr geringen Beteiligungen der Gemeinde Gottmadingen unterliegt diese nur einer eingeschränkten Berichtspflicht nach § 105 Abs. 2 Satz 3 Gemeindeordnung Baden-Württemberg.

Eigenbetriebe der Gemeinde Gottmadingen

Für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hat die Gemeinde Gottmadingen zwei Eigenbetriebe gegründet. Die wichtigsten Infos und finanzielle Kennzahlen finden Sie in der Kurzübersicht.